Wir sind ein Familienunternehmen aus Aichach bei Augsburg mit über 50 Jahren Erfahrung im Bau von Garagentoren, Parkboxen und Trennwandsystemen. Unsere Produkte sind handwerklich durchdacht und stets Teil von ganzheitlichen Lösungen, die insbesondere die Belange des Brandschutzes berücksichtigen. So gelingt es uns die bestmögliche Sicherung Ihre Werte.
Unsere Produktpalette beinhaltet die unterschiedlichsten Garagentore für Garagen jeder Größe. Daher kennen wir nicht nur alle aktuellen Brandschutznormen und -vorschriften für das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Überdies bieten wir aber auch hilfreiche Tipps und Planungshinweise rund um die bauaufsichtlichen Vorgaben, Feuerwiderstands- und Baustoffklassen sowie zu Brandschutztoren und anderen Brandschutzelementen.
Ihre Wünsche und die jeweiligen Einbausituationen und Abmessungen bilden für uns die Grundlage bei der Planung und Herstellung von Garagentoren. Auf diese Weise und dank der großen Farb- und Materialpalette für die Torfüllungen harmonieren unsere Tore perfekt mit Ihrer Architektur. Hinzu kommt unser umfassender Service, mit dem wir Sie von Anfang bei allen Brandschutzthemen unterstützen.
Um auch in Garagenbauten im Brandfall größere Sachschäden zu vermeiden und Menschenleben zu retten, schreiben die Muster-Garagenverordnung und Musterbauordnung die Einhaltung bestimmter Regeln vor. Wesentlich sind die Feuerwiderstandsklasse eines ganzen Bauteils sowie das Brandverhalten der Baustoffe, aus dem dieses Bauteil zusammengesetzt ist. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den tragenden Bauteilen – z. B. Wände, Decken, Stützen.
Um Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens vergleichbar zu machen, erfolgt deren Gruppierung in Baustoffklassen nach nicht brennbaren, schwer entflammbaren, normal entflammbaren und leicht entflammbaren Baustoffen. Mit Beton oder Mauerwerk lässt sich in Garagen stets die höchste Feuerwiderstandsklasse erreichen. Doch auch Holz-, Stahl- oder Aluminiumbauteile können diese Anforderung erfüllen – etwa durch Kapselungen oder Anstriche.
Je nach Feuerwiderstandsdauer werden Bauteile (z. B. Wände, Decken, Stützen) in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die in der DIN 4102-2 definierten Bezeichnungen F30 (feuerhemmend), F60 (hoch feuerhemmend) und F90 (feuerbeständig) beziehen sich auf eine bei Prüfungen ermittelte Feuerwiderstandsdauer in Minuten. Weitere Vorgaben hierzu enthält die europäische Norm DIN EN 13501-2.
Befinden sich Türen oder Garagentore in Wänden mit bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen, dann müssen diese die Anforderungen der dazu passenden Feuerwiderstandsklassen T30, T60 und T90 erfüllen. Auch hier geben die Zahlen an, wie viele Minuten das Bauteil einem Feuer standhalten muss. Wesentlich für den Feuerwiderstand der Brandschutzelemente (wie Garagen- oder Brandschutztore), ist neben dem eingesetzten Baustoff insbesondere die bauliche Ausführung.
Tragende Garagenwände und -decken sowie raumabschließende Wände und Decken zwischen Garagen und anders genutzten Räumen oder Gebäudeteilen müssen in Mittelgaragen (100-1000 m² Nutzfläche) und Großgaragen (über 1000 m² Nutzfläche) laut Muster-Garagenverordnung und Musterbauordnung feuerbeständig sein. Bei Kleingaragen mit weniger als 100 m² Nutzfläche sind diese Bauteile auch aus feuerhemmenden oder nicht brennbaren Baustoffen ohne Feuerwiderstand möglich.
Tragende und raumabschließende Bauteile von eingeschossigen, oberirdischen und freistehenden Kleingaragen sind ganz ohne Feuerwiderstand möglich. Außerdem müssen sie nicht aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Um das Feuerrisiko zu minimieren, werden Einzel- und Doppelgaragen dennoch oft aus Beton und Mauerwerk errichtet, was sich als versicherungstechnisch vorteilhaft erweisen kann. An die Garagentore bestehen hier keine besonderen Anforderungen.
Werden Kleingaragen an ein Wohngebäude angebaut, ist die dorthin orientierte Wand feuerhemmend (F30) auszuführen, um im Brandfall einen Brandüberschlag zu verhindern – Türen in dieser Wand müssen entsprechend die Feuerwiderstandsklasse T30 erreichen. Garagen in Beton und Mauerwerk erfüllen diese Feuerwiderstandsklasse ohnehin, Garagenbauten in Holz- oder Stahlbauweise benötigen eventuell eine Beplankung mit F30-Feuerschutzplatten bzw. eine Brandschutzbeschichtung.
Da Carports in der Regel in offener Holzbauweise errichtet werden, sind sie besonders brandgefährdet. Während für freistehende Carports in der Regel keine brandschutzrechtlichen Vorgaben existieren, gelten für an Wohnhäuser angebaute, mehrseitig geschlossene Carports ähnliche Vorschriften wie für Garagenanbauten.
Heutige Fahrzeuge werden wegen der zunehmenden Größe und wegen des steigenden Anteils an brennbaren Materialien zu immer gefährlicheren Brandlasten. Allein deshalb schon sollten größere Treibstoffmengen hier ebenso wenig gelagert werden wie leicht entzündliche Stoffe. Und auch wenn hierzu keine gesetzlichen Vorgaben existieren: Mit einem Feuerlöscher in Reichweite hätte sich so manche Brandkatastrophe leicht vermeiden lassen.
Für Einzel- und Doppelgaragen gibt es zwar oft nur wenige Auflagen hinsichtlich der Baustoffe und Feuerwiderstandsklassen, dennoch darf das Thema Brandschutz in Garagen nicht vernachlässigt werden. Investitionen in den Brandschutz lohnen sich immer – vor allem, wenn es darum geht, einen Brandüberschlag auf andere Gebäude oder Fahrzeuge zu verhindern.
Trotz der bundesweit geltenden Muster-Garagenverordnung und Musterbauordnung sind die behördlichen Brandschutzanforderungen an Kleingaragen noch immer Ländersache. Informieren Sie sich daher vor dem Bau Ihrer Garage über die in Ihrem Bundesland geltenden Vorschriften. Sprechen Sie uns an: Die Käuferle-Serviceteams helfen Ihnen mit ihrem Know-how beim Erreichen Ihrer Ziele.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Feuerwiderstandsklassen und Brandschutz in Garagen:
Als führender deutscher Hersteller von Garagentoren mit mehr als 50 Jahren Erfahrung beraten wir Sie gern auch zu Brandschutzthemen.
Ja, möglicherweise sind aber spezielle Kapselungen oder Schutzanstriche nötig.
In der Regel bestehen an Tore von Kleingaragen keine besonderen Brandschutzanforderungen.
Ja, denn diese Bauteile schützen nicht nur das Umfeld vor einem Brand in der Garage, sondern auch die in der Garage abgestellten Fahrzeuge und anderen Objekte vor einem Brand in der Umgebung.
In unseren Käuferle Workbooks bieten wir Architekten, Planern und Bauherren eine Übersicht über unsere vielfältige Produktpalette und unsere umfassenden Serviceleistungen. Damit Sie immer bestens informiert sind.
In unseren Käuferle Workbooks bieten wir Architekten, Planern und Bauherren eine Übersicht über unsere vielfältige Produktpalette und unsere umfassenden Serviceleistungen. Damit Sie immer bestens informiert sind.
Aufgrund definierter Ausnahmen in den Normen und Richtlinien ist ein Not-Halt-Befehlsgerät für unsere Toranlagen, die selbstverständlich dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen, nicht zwingend erforderlich.
Wir kommen schnellstmöglich auf Sie zu!
Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern und schnellstmöglich bei Ihnen melden.